Personenfürsorgeübertragung

Laut Jugendschutzgesetz ist es Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet sich nach 24:00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen, in Discotheken oder Bars aufzuhalten.

Jedoch kann der Elterliche Vormund seine Sorgepflicht für eine mindestens 16 Jährige Person (mit Personalausweis) mit diesem Formular für die Dauer der Veranstaltung auf eine mindestens 18 jährige Person übertragen.

Diese muss den ganzen Abend bei der Minderjährigen Person sein und muss darauf achten, dass dem Jugendliche keine ihm nicht gestatteten Getränke (wie z.B. Spiritousen) augehändigt werden.

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