Erziehungsauftrag für eine Veranstaltung erstellen

Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:
  • in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder
  • eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht die Diskothek besuchen.

Bei den meisten Diskotheken muss das Erziehungsauftragsforumlar digital, sprich vorher am Computer komplett ausgefüllt sein.

Veranstaltung
Diskothek:
Datum:
Persönliche Daten der Eltern
Vorname:
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Straße & Hausnummer:
PLZ & Ort:
Telefon:
Für eventuelle Rückfragen
Mobiltel.:
Für eventuelle Rückfragen
Persönliche Daten des Jugendlichen
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Mobiltel.:
Für eventuelle Rückfragen
Persönliche Daten der Erziehungsbeauftragten Person
Vorname:
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